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Nein. Dafür ist die Unfallversicherung Ihres Betriebs zuständig. Sie erhalten aber nur Taggelder in der Höhe von 80 Prozent Ihres Lohns. Den Rest sowie weitere Auslagen im Zusammenhang mit dem Unfall müssen Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen.
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