Ja. Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung durch den Bund, wenn sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben und weiterhin bei einer schweizerischen Krankenkasse versichert sind. Das gilt für alle Länder der EU, ausserdem für Island, Norwegen und Grossbritannien. Die Prämienverbilligung müssen Sie bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG einreichen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen – etwa eine Prämienübersicht – finden Sie hier.