Wer schwer krank ist, kann oft seinen Willen nicht mehr äussern. Dann ist es für Ärzte schwierig herauszufinden, was ein Patient will. Eine Patientenverfügung ist dann eine grosse Hilfe, auch für die Angehörigen.
Ärzte müssen sie befolgen. In der Patientenverfügung steht, ob man künstlich beatmet oder ernährt werden möchte, ob man bei einem Herz- oder Atemstillstand wiederbelebt werden will und welche Vertrauensperson die Ärzte einbeziehen sollen. Heinz Rüegger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Neumünster in Zollikerberg ZH, sagt: «Bei Reanimationen nach einem Herzstillstand besteht ein relativ hohes Risiko, dass man zum Pflegefall wird.» Deshalb seien Aussagen zu lebensverlängernden Massnahmen in der Patientenverfügung wichtig. Auch die Organspende und andere Fragen kann man darin regeln.
Rüegger rät: «Auch Junge sollten eine Patientenverfügung schreiben. Ein schwerer Unfall kann immer passieren.» Das Dokument muss man nicht von Grund auf selbst schreiben: Der K-Tipp bietet nun ein Vorsorgepaket an mit einer Patientenverfügung, die alle wichtigen Punkte enthält, einem Vorsorgeauftrag und weiteren Dokumenten (siehe Unten).
Im Vorsorgeauftrag bestimmt man eine oder mehrere Personen, die einen in persönlichen Angelegenheiten vertreten. Dazu gehören das Zahlen von Rechnungen und die Vertretung gegenüber Behörden. Doch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB prüft, ob die erwähnten Personen geeignet sind – das kann mehrere Wochen dauern. Die Patientenverfügung ist hingegen sofort gültig.
Für den Ernstfall gut vorbereitet
Unfälle, Krankheiten und Tod können jeden und jede unvorbereitet treffen. Der K-Tipp bietet deshalb neu ein umfassendes Vorsorgepaket. Damit regeln Sie alles Notwendige für den Fall, dass Sie urteilsunfähig sind und nicht mehr selbst entscheiden können. Das Set enthält:
Anordnungen für den Todesfall
Ein vierseitiges Formular zum Ausfüllen: Hier können Sie festhalten, wo Ihre wichtigsten persönlichen Dokumente zu finden sind, mit welchen Passwörtern man Zugang zu den elektronischen Unterlagen erhält, wo sich Ihre Bankkonten und Vermögenswerte befinden, welche Kreditkarten Sie haben oder wo Ihre Schlüssel deponiert sind. Zudem können Sie Ihre konkreten Wünsche für den Todesfall festhalten (Rituale, (Bestattungsart usw.).
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung enthält Ihre Anordnungen für den Fall, dass Sie nicht mehr selber über medizinische Behandlungen entscheiden können. Sie regeln selber, ob Sie lebensverlängernden Massnahmen oder Organspenden zustimmen oder nicht.
Vorsorgeauftrag
Damit können Sie jene Vertrauten bestimmen, die Sie in finanziellen oder persönlichen Belangen vertreten sollen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Testament
Im Testament können Sie Erben einsetzen und Vermächtnisse ausrichten. Eine Vorlage hilft, das Testament korrekt von Hand niederzuschreiben.
Zu den vier Themen erhalten Sie neben den Formularen eine achtseitige Anleitung. Und Falt-Kärtchen zum Mitnehmen im Portemonnaie, damit man Ihre Anordnungen im Notfall möglichst rasch findet.
Das K-Tipp-Vorsorgepaket kostet 12 Franken. Es kann bestellt werden, über Tel. 044 253 90 70, Fax 044 253 90 71 oder per E-Mail an ratgeber@ktipp.ch.