Inhalt
Gesundheitstipp 10/2014
08.10.2014
Es kommt darauf an. Als Teilzeitangestellte sind Sie verpflichtet, Arzttermine auf Ihre freien Tage zu verlegen. Ist dies nicht möglich, dürfen Sie Ihre Arbeitsstelle verlassen, um einen Termin wahrzunehmen. Sie haben einen Lohnanspruch für diese Zeit und sind nicht verpflichtet, die Absenz nachzuholen. Fragen Sie deshalb das Spital, ob der Untersuchungstermin an einem freien Tag möglich ist. Falls nicht, lassen Sie sich das vom Spital bestätigen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden