Es kommt darauf an. Als Teilzeitangestellte sind Sie verpflichtet, Arzttermine auf Ihre freien Tage zu verlegen. Ist dies nicht möglich, dürfen Sie Ihre Arbeitsstelle verlassen, um ­einen Termin wahrzunehmen. Sie haben einen Lohnanspruch für diese Zeit und sind nicht verpflichtet, die Absenz nachzuholen. Fragen Sie deshalb das Spital, ob der Untersuchungstermin an einem freien Tag möglich ist. Falls nicht, lassen Sie sich das vom Spital bestätigen.