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Gesundheitstipp 02/2025
19.02.2025
Letzte Aktualisierung:
20.02.2025
20.02.2025
Nein. Arztrechnungen verjähren fünf Jahre nach der Behandlung. Auch Ansprüche der Krankenkasse gegenüber erlöschen nach fünf Jahren. Bei der obligatorischen Grundversicherung beginnt diese Frist erst mit dem Erhalt der Arztrechnung zu laufen.
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