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Gesundheitstipp 01/2022
19.01.2022
Ja, aber nur, wenn Ihr Mann einverstanden ist. Denn die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber dem Ehegatten eines urteilsfähigen Patienten. Bevor der Arzt die Akten herausgibt, muss er sich vergewissern, dass Ihr Mann nichts dagegen hat, dass Sie seine Krankengeschichte erhalten. Im Internet finden Sie für ein «Auskunftsbegehren an den Arzt» einen Musterbrief, den Ihr Mann nur noch unterschreiben müsste: www.edoeb.admin.ch.
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