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Gesundheitstipp 01/2023
25.01.2023
Letzte Aktualisierung:
27.01.2023
27.01.2023
Ja, Sie können Ihre Forderung bei der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes einreichen. Diese ist für Ärzte obligatorisch. Falls Ihnen der Arzt verschweigt, bei welcher Gesellschaft er versichert ist, können Sie bei der kantonalen Aufsichtsbehörde über die Ärzte nachfragen.
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