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Gesundheitstipp 07/2022
29.06.2022
Nein. Sie haben die Praxis verlassen, weil der Arzt den Termin nicht eingehalten hat. Deshalb müssen Sie eine allfällige Rechnung für den ausgefallenen Arzttermin nicht zahlen. Der Arzt kann den Zeitaufwand für die Behandlung der Patienten im Voraus nicht immer genau einschätzen. Vielleicht musste er einen Notfall betreuen oder dringend einen Krankenbesuch machen. Dann hätte er Sie aber über die Verzögerung informieren und den Termin allenfalls verschieben müssen.
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Arztbesuch
Wie viel Geduld man als Patient aufbringen muss, ohne dann möglicherweise für den vereinbarten Termin zahlen zu müssen, hängt letztlich stark von den Umständen im Einzelfall ab. Meines Erachtens muss man mit Wartezeiten von rund 15 oder 20 Minuten rechnen und diese daher auch in Kauf nehmen. Wenn es länger geht, spricht aber grundsätzlich nichts dagegen, die Praxis zu verlassen. Zahlen muss man dann nicht. Den Arzt für die aufgewendete Zeit schadenersatzpflichtig zu machen, wird in der Regel aber nicht möglich sein. Denn Schadenersatzforderungen setzen immer eine finanzielle Einbusse voraus. Eine solche entsteht einem Patienten aber nicht alleine dadurch, dass er einen Narrengang machte.
Betr. Artikel "Arztbesuch: Muss ich die Rechnung bezahlen" vom 29.06.2022
Sehr geehrter Herr Heiniger, das war eine sehr interessante Antwort auf eine noch interessantere Frage, die mich gleich zu einer weiteren Frage führt: Auch mir geht das ab und zu so, dass ich (zu) lange warten muss. Ab wie viel Minuten Wartezeit hat man denn das Recht, zu gehen, ohne den Termin bezahlen zu müssen? Und hat man auch das Recht, die verschwendete oder verlorene Zeit dem Arzt dann zu verrechnen bzw. seiner Rechnung (einer späteren, mit eingehaltenem Termin) abzuziehen? Man hat ja nicht nur die Wartezeit verloren, sondern auch die Zeit für den Hin- und Rückweg zum Arzt. Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Antwort und freundliche Grüsse Sibyl.