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Ja. Es sei denn, der Arzt konnte kurzfristig einen anderen Patienten behandeln. In der Regel kann man einen Termin bis 24 Stunden vorher ohne finanzielle Folgen absagen – sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Hinweis Ihres Arztes auf dem Terminkärtchen genügt zusammen mit der getroffenen Terminabmachung für eine solche gültige Vereinbarung.
Mehr Infos im «Saldo»-Ratgeber «Die Rechte der Patienten».
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Zahnarztkontrolle, jährliche Arztkontrolle, gynäkologische Jahreskontrollen etc.
Alles klar. 1. Aber wie findet man heraus, ob der Arzt einen anderen Patienten in dieser Zeit behandeln konnte? 2. Hat man einen Arzttermin/Zahnarzttermin an einem Montag und verunfallt z.B. am Samstag oder Freitagabend, kann der Termin nicht abgesagt werden innert 24 bzw. 48 Stunden. Es gibt entweder keine E-Mail Adresse für die Absage (oder das Mail wird dann erst am Montag gelesen), es gibt teilweise auch keinen Telefonbeantworter, wo die Absage hinterlegt werden kann. Oder die Ärzte (z.B. meine Zahnärztin arbeitet nur von Montag bis Mittwoch Vormittag). Wie soll ich dann einen Termin z.B. für Montag absagen, wenn ich erst ab Mittwoch Nachmittag merke, dass mir der Termin nicht geht? - Alles schon geschehen - . Aus diesem Grunde machen ich alle Termine erst ab einem Dienstag ab. Dann verbleibt mir genügend Zeit, einen Termin im Notfall 24 Stunden vorher zu stornieren. 3. Müssen dann die Ausfallkosten gemäss Pkt. 2 trotzdem übernommen werden?