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Ja. Die Kasse muss von Ihren Taggeldern Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Dazu zählen AHV, IV und EO, Pensionskasse (nur Risikoteil) sowie die Unfallversicherung. Als Arbeitsloser sind Sie bei der Suva obligatorisch gegen Unfall versichert. Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit einen Unfall haben, zahlt die Suva die Arzt- und Spitalkosten sowie Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Dieses entspricht der Entschädigung durch die Arbeitslosenversicherung nach allen Abzügen.
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