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Nein. Die Unfalldeckung bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers erlischt erst 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch. Und wer stempelt, ist obligatorisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.
Nein. Die Unfalldeckung bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers erlischt erst 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch. Und wer stempelt, ist obligatorisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.
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