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Ja. Für kassenpflichtige Medikamente dürfen Apotheken zwei Zuschläge verlangen: Fr. 4.30 als «Medikamenten-Check» und Fr. 3.25 als «Bezugs-Check». Das hat der Apothekenverband mit den Krankenkassen ausgehandelt. Allerdings erheben nicht alle Apotheken diese Gebühr. Sie sollten deshalb jeweils vor dem Kauf abklären, ob die Apotheke solche Zuschläge verlangt.
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