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Gesundheitstipp 06/2021
09.06.2021
Letzte Aktualisierung:
11.06.2021
11.06.2021
Ja, sofern die Versicherungsbedingungen eine ärztliche Verordnung vorschreiben. Tipp: Holen Sie vor Beginn der Behandlung immer eine schriftliche Kostengutsprache ein – und zwar sowohl für die gewünschte Methode als auch für den bevorzugten Therapeuten. Klären Sie auch ab, wie viele Therapiesitzungen die Krankenkasse übernimmt.
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