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Gesundheitstipp 12/2019
11.12.2019
Ja – unter der Voraussetzung, dass der Arzt eine Zusatzausbildung in Komplementärmedizin hat. Die Grundversicherung vergütet dann nebst der Akupunktur folgende Methoden: Traditionelle chinesische Medizin, klassische Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie.
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