Inhalt
Gesundheitstipp 06/2023
14.06.2023
Nein. Patienten haben jederzeit Anspruch auf vollumfängliche Einsicht in ihre Krankengeschichte. Ihr Zahnarzt muss Ihnen die Kopien deshalb trotz Ihrem Zahlungsverzug aushändigen – und zwar kostenlos.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden